Prüfungen im Ju-Jutsu / Jiu-Jitsu:
Wie auch in vielen anderen Budodisziplinen wird im Ju-Jutsu / Jiu-Jitsu ein Graduierungssystem verwendet, welches das Fortschreiten eines Sportlers im Laufe seiner Entwicklung dokumentieren soll. Es wird nach Schülergraden (Kyu) und Meistergraden (Dan) unterschieden. Beginnend mit dem 6. Kyu werden die Schülergrade bis zum 1. Kyu heruntergezählt. Die Dangrade werden vom 1. Dan beginnend in aufsteigender Reihenfolge vergeben.
Um das Graduierungssystem so gerecht und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten, werden zur Vergabe der Graduierungen technische Prüfungen abgehalten. In ganz Deutschland gelten dafür die gleichen Regeln (die Prüfungsordnung des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes, DJJV) und Aufgabenstellungen (das Ju-Jutsu / Jiu-Jitsu – Prüfungsprogramm des DJJV).
Das Prüfungsprogramm legt fest, welche Anforderungen ein Prüfling mindestens erfüllen muss. Diese Anforderungen werden in Form praktischer Darstellungen abgefragt. Die Ausbildungsinhalte im Training und auf Lehrgängen sollen jedoch über das reine Prüfungsprogramm hinausgehen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Ju-Jutsu / Jiu-Jitsu werden im Training und auf Lehrgängen eingehend behandelt. Da es sich bei der Prüfung um eine sterile Übungssituation im Dojo handelt, kann und soll bei den in diesem Zusammenhang dargestellten Handlungsalternativen keine rechtliche Bewertung erfolgen.
Alle Angriffe und die Abwehrhandlungen des Verteidigers sind dynamisch und weitgehend realitätsnah auszuführen. Dabei darf die Gesundheit des Partners nicht beeinträchtigt werden. Mit seinem Erscheinen zur Prüfung dokumentiert der Prüfling, dass er gut vorbereitet sowie frei von Verletzungen oder Krankheit ist (Sonderregelungen für Menschen mit Beeinträchtigungen siehe Prüfungsordnung).
Lizenzerwerb-und Verlängerung
Trainer C Ju-Jutsu/Jiu-Jitsu
Lizenzverlängerung : 4 Jahre
Mitgliedschaft in einem Verein des JJV Sachsen-Anhalt e.V.
nachgewiesen durch gültige JSM im Pass
„Credit Point System“ für Lizenzmaßnahmen
Nachweise:
Die Nachweisführung erfolgt über die Eintragung der Verlängerungsmaßnahmen in den DJJV Pass.
Diese sind bei Eintragungsnotwendigkeit (frühestens 3 Monate vor Ablauf der Lizenzdauer) in der Geschäftsstelle als Kopie/Scan einzureichen. Eine frühere Verlängerung der Lizenz vor Ablauf ist generell nicht möglich.
Die Anerkennung und Eintragung der Verlängerung erfolgt über die Geschäftsstelle des JJ Sachsen-Anhalt e.V..