03.05.16
Informationen zur Lizenzverlängerung
Trainer C Ju-Jutsu/Jiu-Jitsu
Lizenzverlängerung : 4 Jahre
Vorgeschriebene Anzahl der LE (Lehreinheiten) zur Verlängerung: 15 LE
Maßnahmen:
- JJ-Akademie
Eine Teilnahme an der JJ-Akademie wird mit 15 LE zur Lizenzverlängerung angerechnet. Eine komplette Teilnahme an der Akademie oder die Splittung der Teilnahme auf mehrere Akademien innerhalb der 4 Jahre ist möglich.
- Landes-und Bundeslehrgänge
Eine Anrechnung von Landes-und Bundeslehrgängen zur Lizenzverlängerung ist nicht möglich, sofern in der Ausschreibung zu den Lehrgängen diese nicht ausdrücklich als Verlängerungsfähig ausgeschrieben werden.
- Kadertraining
Eine Anrechnung von Kadertrainings ist nicht möglich.
- Bundesseminare Blankenburg/ Polizei
Diese Seminare sind zur Verlängerung geeignet, sofern diese in der Ausschreibung als Verlängerungsmaßnahme dargestellt werden.
- Ausbildungsmodule zur Trainerausbildung
Die Teilnahme an einem oder mehreren Ausbildungsmodulen werden je nach Anzahl der ausgewiesenen Anzahl der LE für eine Verlängerung angerechnet. Auch hier kann die Teilnahme über 4 Jahre gesplittet werden.
- Kata-Ausbildung -und Lehrgang
Der Kata-Lehrgang wird für Trainer C Jiu-Jitsu als Ausbildungsmodul anerkannt. Für die Lizenzverlängerung gilt bei einem Landeslehrgang von 4 Stunden eine Anrechnung von 2 Stunden, bei einem 8 Stundenlehrgang werden entsprechend 4 Stunden angerechnet.
Das Bundeskataseminar wird mit 8 Stunden im Rahmen einer Lizenzverlängerung angerechnet.
Nachweise:
Die Nachweisführung erfolgt über die Eintragung der Verlängerungsmaßnahmen in den DJJV Pass.
Diese sind bei Eintragungsnotwendigkeit (frühestens 3 Monate vor Ablauf der Lizenzdauer) in der Geschäftsstelle als Kopie einzureichen. Eine frühere Verlängerung der Lizenz vor Ablauf ist generell nicht möglich.