Jugend

 

Das Team Jugend des Ju-Jutsu-Verband Sachsen-Anhalt e.V. (JJVSA) ist organisatorisch ein Teil der Jugend des Deutschen Ju-Jutsu-Verband e.V. (DJJV). Mitglieder der Jugend des Ju-Jutsu-Verband Sachsen-Anhalt e.V. sind alle Kinder- und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die in den Ju-Jutsu Vereinen in Sachsen-Anhalt trainieren, wenn die Vereine über den Ju-Jutsu-Verband Sachsen-Anhalt e.V. organisiert sind.
 
Unsere zentralen Aufgaben liegen in den Bereichen Bildung, Beratung und Betreuung. Wir vertreten die Interessen von jungen Ju-Jutsukas bis zum 18. (21.) Lebensjahr in ganz Sachsen-Anhalt gegenüber den einzelnen Ju-Jutsu-Vereinen, als auch gegenüber dem Ju-Jutsu-Verband Sachsen-Anhalt e.V. Dabei setzen wir uns für kind- und jugendgerechten Sport ein und möchten Spiel, Spaß und Freude am Ju-Jutsu fördern. Wir möchten junge Ju-Jutsuka dabei unterstützen, ihre eigenen Wünsche und Interessen in die Vereins- und Verbandarbeit einzubringen. Unser Selbstverständnis findet sich auch in der Jugendordnung der Ju-Jutsu-Jugend des Deutschen Ju-Jutsu-Verband e.V. wieder.
 
Unsere Jugendarbeit besteht aus drei Säulen:
  • aus sportartspezifischen Angeboten (Training, Lehrgänge, Wettkämpfe, Ausbildung von Jugendleitern usw.)
  • aus den sportspezifischen Angeboten (Fitneß, freizeitsportorientierte Bewegungsangebote)
  • aus den überfachlichen Angeboten (Kreativität, Freizeiten usw.)
 
Unsere übergeordneten Ziele und Aufgaben der Jugendarbeit sind:
  • Kompetenzen zu fördern (Sozialverhalten usw.)
  • einen zentralen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung von jungen Sportlern zu leisten
  • zur internationalen Verständigung beizutragen
  • die Tradition des Ju-Jutsu fördern und pflegen
  • Mitbestimmung und Mitverantwortung der Kinder- und Jugendlichen zu entwickeln
  • Kontakte zu befreundeten Jugendorganisationen zu pflegen
Ein neues, zentrales Aufgabenfeld ist der Kindesschutz im Sport und insbesondere im Ju-Jutsu. Weiterführende Informationen bitte dem Menü entnehmen.
 
Weitere Informationen könnt ihr unserer Jugendordnung entnehmen.