19.05.20
Regelungen zu Lizenzverlängerungen im Ju-Jitsu Sachsen-Anhalt e.V. für das Jahr 2020
Um allen Sportlerinnen und Sportlern eine Möglichkeit zur Lizenzverlängerung einzuräumen, die in diesem Jahr auf die JJ Akademie, das Bundesseminar o.ä. Maßnahmen gesetzt hatten oder denen noch Stunden fehlen, hat sich das Präsidium mehrheitlich dazu entschlossen, nachfolgende Regelung zu treffen: Den DOSB-lizenzierten Übungsleiter*innen unserer Mitgliedsvereine stehen reine Online-Fortbildungen ab Mai 2020 über die EDJU Plattform zur Verfügung, die zur Lizenzverlängerung anerkannt werden.
Die Veröffentlichung dieser Fortbildungen erfolgt über die Verbands-Homepage. Am nachzuweisenden Stundenansatz von 15 LE innerhalb von 4 Jahren ändert sich natürlich nichts. Eine pauschale Lizenzverlängerung findet durch den Ju-Jitsu Sachsen-Anhalt nicht statt. Es erfolgt eine individuelle Prüfung der einzelnen Lizenzvorgänge. Eine Verlängerung von DOSB Lizenzen, deren Gültigkeit im Jahr 2020 abläuft, kann ohne Fortbildungsnachweis um ein weiteres Jahr erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Verlängerung um ein Jahr ohne Nachweis bedeutet, dass dann im Folgejahr die 15 LE zur Verlängerung nachzuweisen sind und sich der Verlängerungszeitraum an der ursprünglichen Gültigkeit orientiert und damit natürlich die Lizenzverlängerung nur bis 2024 erfolgen kann. (Besserstellungsverbot)
Zum Antrag einer Lizenzverlängerung ohne Nachweis von Fortbildungen soll folgendes Formular genutzt werden.
Text: Silvio Klawonn
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